Zahnimplantate bei der gesetzliche Krankenkasse
Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten für Zahnimplantate, da diese nicht in Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind und somit als Privatleistungen gelten.
Eine Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in seltenen Ausnahmefällen wie bei schweren Fehlbildungen oder Tumorerkrankungen möglich. Hier muss dann jedoch ein spezielles Gutachten angefertigt werden, welches die vorliegende Krankheit bestätigt.
Dennoch gibt es durch das neue Zuschuss-System für Zahnersatz, das 2005 in Kraft getreten ist, die Möglichkeit, dass Implantatbehandlungen von der gesetzlichen Krankenkasse teilweise bezahlt werden.
Dieses System basiert auf einer Zuordnung von Befunden, dazugehörigen notwendigen Behandlungen und festgelegten Zuschüssen, die genehmigt sind. Diese Zuschüsse werden als befundorientierte Zuschüsse bezeichnet, denn sie lassen dem Patienten die freie Wahl der Behandlungsart.
So können Patienten, die eine größere Zahnlücke schließen lassen müssen, frei wählen, ob sie dies mit einer herkömmlichen Zahnbrücke oder mit einer Implantatversorgung tun möchten – der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse bleibt immer gleich. Die Höhe des Zuschusses wurde aufgrund der Durchschnittskosten einer durchschnittlichen Versorgung aus den letzten Jahren berechnet.
Verbraucherschutzverbände, aber auch Krankenversicherungen selbst empfehlen den Versicherten sich vor Behandlungsbeginn mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich – wenn möglich schon mit dem Kostenvoranschlag des Implantologen – über die möglichen Zuschüsse zu informieren.
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