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Private Krankenkasse

Grundsätzlich ist die Implantatbehandlung Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung enthalten und wird somit zum größten Teil oder zum im Vertrag vereinbarten Tarif übernommen. Allerdings ist dies nicht zwangsläufig der Fall und deshalb sollte der Patient in jedem Fall folgendes berücksichtigen um späteren Ärger und eine höhere Kostenbeteiligung zu vermeiden.

Die Tarifbestimmungen und Erstattungssysteme der privaten Krankenversicherungen sind höchst unterschiedlich und nicht selten sehr kompliziert. Um sicher zu gehen, nach Abschluss der Behandlung keine böse Überraschung zu erleben, ist es daher dringend ratsam, sich von dem Implantologen einen detaillierten individuellen Behandlungs- und Kostenplan erstellen zu lassen, der bei der Krankenversicherung zur Bewilligung eingereicht wird. Für alle nicht bewilligten Posten muss der Patient selbst aufkommen, was je nach Vertrag und Tarif eine hohe Summe ausmachen kann. Eine nachträgliche Bewilligung ist so gut wie ausgeschlossen, der Patient alleine ist dem Arzt gegenüber für die Begleichung der Kosten verantwortlich.

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