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Kontraindikationen: Für wen sind Implantate nicht geeignet?

Einige medizinische Gründe können gegen oder nur unter einem erhöhten Risiko für eine Implantatversorgung sprechen, die bei der Entscheidung über eine Implantation auf jeden Fall zu berücksichtigen sind. Obwohl diese medizinischen Gründe erfahrungsgemäß eher selten auftreten, müssen sie vor einer geplanten Behandlung detailliert abgefragt und ausgeschlossen werden.

Allgemeinmedizinische Gründe gegen eine Implantatversorgung beziehen sich auf den allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten. Patienten, die eine krankheits- oder medikamentös bedingte verminderte Immunabwehr aufweisen, sollten von einer herkömmlichen Implantatbehandlung eher absehen. Auch ein nicht eingestellter Diabetes Mellitus, schwere Erkrankungen von Leber, Niere, Herz, Blut, Bindegewebe oder Knochen sprechen gegen eine Implantatversorgung. Weitere Gegenanzeigen sind eine erhöhte Blutungsneigung, die Einnahme von Medikamenten, die den Stoffwechsel des Knochens stören, Krebsleiden im fortgeschrittenen Stadium, ein vor kurzem erlittener Herzinfarkt oder Hirnschlag, schwere psychische Erkrankungen, Drogenabhängigkeit oder Nikotinmissbrauch. Patienten, auf die diese Gegenanzeigen zutreffen, sind jedoch nicht zwangsläufig immer von einer Implantatbehandlung ausgeschlossen. In einigen Fällen kann die gute Zusammenarbeit zwischen Implantologe, Hausarzt und gegebenenfalls anderen Fachärzten und dem Patienten eine Behandlung ebenfalls ermöglichen.

Daneben gibt es noch einige lokale medizinische und chirurgische Gegenanzeigen, die jedoch nach bestimmten vorbereitenden Maßnahmen eine Implantatversorgung ermöglichen. Hierzu ist jedoch eine umfassende Aufklärung und Beratung angezeigt. Dies gilt insbesondere bei einer generellen schlechten Knochenqualität oder unzureichendem Knochenangebot. Ungeklärte Schmerzen im Kieferbereich sowie Erkrankungen des Kieferknochens sind vorher genau zu untersuchen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten. Als lokale Gegenanzeigen gelten außerdem die Gefährdung wichtiger Strukturen (z.B. der Nachbarzähne), Zähneknirschen oder ungünstige Bissverhältnisse, da diese die Erfolgschancen einer Implantatbehandlung verringern können. Unzureichende Mundhygiene kann durch eine gemeinsame Optimierung verbessert werden, ist aber eine unverzichtbare Voraussetzung, die für eine erfolgreiche Behandlung erfüllt sein muss.

Stellt der Patient ästhetische Ansprüche, die aufgrund seiner körperlichen Voraussetzungen nicht zu erfüllen sind, sollte ebenfalls von einer Implantatbehandlung abgesehen werden oder gemeinsam mit dem Patienten nach einer für ihn akzeptablen Alternative oder einer realistischen Lösung gesucht werden.