Allgemein lassen sich bestimmte Voraussetzungen nennen, die für eine Implantatversorgung erfüllt sein müssen. Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Knochenwachstum, deshalb ist bei Kindern und Jugendlichen besondere Vorsicht bei der Implantation zu genießen. Mediziner empfehlen, eine Implantation erst nach dem so genannten großen Wachstumsschub vorzunehmen, der bei Mädchen bis zum 14. und bei Jungen bis zum 16. Lebensjahr andauert. Viele Zahnmediziner warten jedoch lieber noch länger, da der Kiefer auch bis zu dem 20. oder gar 25. Lebensjahr wachsen kann.
Zu den weiteren Voraussetzungen gehört erstes ein hinsichtlich Volumen und Qualität ausreichendes Knochenangebot, das die Implantatverankerung tragen soll. Zweitens ist ein Mindestmaß an Platz im Kiefer von Nöten, so dass der prothetische Aufbau (die Krone) schmerzfrei getragen werden kann. Eine gute Mundhygiene ist für den Erfolg einer Implantatversorgung ebenfalls eine wichtige Voraussetzung. Nur wenn keine der bekannten Gegenanzeigen auf den Patienten zutrifft, kann eine Implantation grundsätzlich in Erwägung gezogen werden.
Sind einige Voraussetzungen nicht optimal erfüllt, können sie durch Maßnahmen reguliert werden, die der Behandlung vorausgehen. Hierzu gehören beispielsweise eine Optimierung der Mundhygiene, die Behandlung einer bestehenden Parodontose oder ein künstlicher Knochenaufbau.
Der künstliche Knochenaufbau wird in vielen Fällen einige Monate vor der Implantation vorgenommen. Hierzu werden beispielsweise Knochen aus anderen Körperregionen entnommen (z.B. dem Hüftknochen) und in die entsprechende Stelle im Kiefer eingesetzt. Nach etwa 5 Monaten und komplikationsfreier Einheilung kann dieser Knochen dann ebenso wie ein ursprünglich geeigneter Kieferknochen die Implantate tragen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Implantatversorgung prinzipiell denkbar, allerdings erhöht sich bei manchen Krankheitsbildern das Risiko eines Eingriffs.
